Apache-Lizenz
Version 2.0, Januar 2004
http://www.apache.org/licenses/
NUTZUNGS-, VERVIELFÄLTIGUNGS- UND VERBREITUNGSBEDINGUNGEN
1. Begriffsbestimmungen.
„Lizenz“ bezeichnet die Bedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung, wie sie in den Abschnitten 1 bis 9 dieses Dokuments festgelegt sind.
„Lizenzgeber“ bezeichnet den Urheberrechtsinhaber oder die vom Urheberrechtsinhaber bevollmächtigte Stelle, die die Lizenz erteilt.
„Rechtsträger“ bezeichnet die Gesamtheit des handelnden Rechtsträgers und aller anderen Rechtsträger, die diesen Rechtsträger kontrollieren, von ihm kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihm stehen. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „Kontrolle“ (i) die direkte oder indirekte Befugnis, die Leitung oder Verwaltung dieser juristischen Person zu bestimmen, sei es durch Vertrag oder auf andere Weise, oder (ii) das Eigentum an fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der ausgegebenen Anteile, oder (iii) das wirtschaftliche Eigentum an dieser juristischen Person.
„Sie“ (oder „Ihr“) bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die die durch diese Lizenz gewährten Rechte ausübt.
Unter „Quelldatei“ ist die bevorzugte Form für die Vornahme von Änderungen zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software-Quellcode, Quelldateien der Dokumentation und Konfigurationsdateien.
Unter dem Begriff „Objektform“ ist jede Form zu verstehen, die durch mechanische Umwandlung oder Übertragung einer Quellform entsteht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kompilierten Objektcode, generierte Dokumentation und Konvertierungen in andere Medientypen.
Unter „Werk“ ist das urheberrechtlich geschützte Werk zu verstehen, sei es in Quell- oder Objektform, das unter der Lizenz zur Verfügung gestellt wird, wie durch einen Urheberrechtsvermerk angegeben, der in dem Werk enthalten ist oder diesem beigefügt ist (ein Beispiel findet sich im Anhang unten).
„Abgeleitete Werke“ bezeichnet jedes Werk, sei es in Quell- oder Objektform, das auf dem Werk basiert (oder von diesem abgeleitet ist) und bei dem die redaktionellen Überarbeitungen, Anmerkungen, Erweiterungen oder sonstigen Änderungen in ihrer Gesamtheit ein eigenständiges urheberrechtlich geschütztes Werk darstellen. Im Sinne dieser Lizenz umfassen abgeleitete Werke keine Werke, die vom Werk und dessen abgeleiteten Werken trennbar bleiben oder lediglich auf die Schnittstellen des Werks und dessen abgeleiteter Werke verweisen (oder diese namentlich verknüpfen).
„Beitrag“ bezeichnet jedes urheberrechtlich geschützte Werk, einschließlich der Originalversion des Werks sowie aller Änderungen oder Ergänzungen an diesem Werk oder daraus abgeleiteter Werke, das dem Lizenzgeber vom Urheberrechtsinhaber oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die zur Einreichung im Namen des Urheberrechtsinhabers befugt ist, absichtlich zur Aufnahme in das Werk übermittelt wird. Für die Zwecke dieser Definition bedeutet „übermittelt“ jede Form der elektronischen, mündlichen oder schriftlichen Kommunikation, die an den Lizenzgeber oder dessen Vertreter gesendet wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation über elektronische Mailinglisten, Quellcode-Kontrollsysteme und Issue-Tracking-Systeme, die vom Lizenzgeber oder in dessen Auftrag zum Zweck der Erörterung und Verbesserung des Werks verwaltet werden, jedoch unter Ausschluss von Kommunikation, die vom Urheberrechtsinhaber deutlich als „Kein Beitrag“ gekennzeichnet oder anderweitig schriftlich ausgewiesen ist.
„Mitwirkender“ bezeichnet den Lizenzgeber sowie jede natürliche oder juristische Person, in deren Namen ein Beitrag beim Lizenzgeber eingegangen ist und anschließend in das Werk aufgenommen wurde.
2. Erteilung einer Urheberrechtslizenz. Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, unentgeltliche, gebührenfreie und unwiderrufliche Urheberrechtslizenz zur Vervielfältigung, Erstellung abgeleiteter Werke, öffentlichen Ausstellung, öffentlichen Aufführung, Unterlizenzierung und Verbreitung des Werks und solcher abgeleiteter Werke in Quell- oder Objektform.
3. Erteilung einer Patentlizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Lizenz gewährt Ihnen jeder Mitwirkende hiermit eine unbefristete, weltweite, nicht ausschließliche, unentgeltliche, lizenzgebührenfreie, unwiderrufliche (sofern in diesem Abschnitt nicht anders angegeben) Patentlizenz zur Herstellung, Veranlassung der Herstellung, Nutzung, zum Angebot zum Verkauf, zum Verkauf, zum Import und zur sonstigen Übertragung des Werks, wobei diese Lizenz nur für diejenigen Patentansprüche gilt, die von diesem Mitwirkenden lizenzierbar sind und die notwendigerweise durch seine Mitwirkung(en) allein oder durch die Kombination seiner Mitwirkung(en) mit dem Werk, für das diese Mitwirkung(en) eingereicht wurde(n), verletzt werden. Wenn Sie ein Patentverfahren gegen eine juristische Person einleiten (einschließlich einer Widerklage oder einer Gegenklage in einem Rechtsstreit) und geltend machen, dass das Werk oder ein in das Werk integrierter Beitrag eine direkte oder mittelbare Patentverletzung darstellt, erlischt jede Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für dieses Werk gewährte Patentlizenz mit dem Datum der Einreichung eines solchen Verfahrens.
4. Weitergabe. Sie dürfen Kopien des Werks oder davon abgeleiteter Werke auf jedem beliebigen Medium, mit oder ohne Änderungen sowie in Quell- oder Objektform vervielfältigen und verbreiten, sofern Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
(a) Sie müssen allen anderen Empfängern des Werks oder der abgeleiteten Werke eine Kopie dieser Lizenz zur Verfügung stellen; und
(b) Sie müssen dafür sorgen, dass alle geänderten Dateien einen gut sichtbaren Hinweis enthalten, aus dem hervorgeht, dass Sie die Dateien geändert haben; und
(c) Sie müssen in der Quellform aller von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke alle Urheberrechts-, Patent-, Marken- und Namensnennungshinweise aus der Quellform des Werks beibehalten, mit Ausnahme derjenigen Hinweise, die sich auf keinen Teil der abgeleiteten Werke beziehen; und
(d) Enthält das Werk im Rahmen seiner Verbreitung eine Textdatei mit dem Titel „NOTICE“, so müssen alle von Ihnen verbreiteten abgeleiteten Werke an mindestens einer der folgenden Stellen eine lesbare Kopie der in dieser NOTICE-Datei enthaltenen Namensnennungshinweise enthalten, wobei diejenigen Hinweise ausgenommen sind, die sich nicht auf einen Teil der abgeleiteten Werke beziehen: in einer verbreiteten NOTICE-Textdatei
als Teil der abgeleiteten Werke; in der Quelldatei oder der Dokumentation, sofern diese zusammen mit den abgeleiteten Werken bereitgestellt wird; oder in einer durch die abgeleiteten Werke erzeugten Anzeige, sofern und wo solche Hinweise Dritter üblicherweise erscheinen. Der Inhalt der Datei „NOTICE“ dient ausschließlich zu Informationszwecken und ändert die Lizenz nicht. Sie dürfen Ihre eigene Namensnennung hinzufügen
Hinweise in abgeleiteten Werken, die Sie verbreiten, neben oder als Anhang zum Hinweis-Text des Werks, sofern diese zusätzlichen Namensnennungshinweise nicht so ausgelegt werden können, dass sie die Lizenz ändern.
Sie dürfen Ihren Änderungen einen eigenen Urheberrechtsvermerk hinzufügen und zusätzliche oder abweichende Lizenzbedingungen für die Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung Ihrer Änderungen oder solcher abgeleiteter Werke als Ganzes festlegen, sofern Ihre Nutzung, Vervielfältigung und Verbreitung des Werks im Übrigen den in dieser Lizenz genannten Bedingungen entspricht.
5. Einreichung von Beiträgen. Sofern Sie nicht ausdrücklich etwas anderes angeben, unterliegen alle Beiträge, die Sie dem Lizenzgeber absichtlich zur Aufnahme in das Werk übermitteln, den Bedingungen dieser Lizenz, ohne dass zusätzliche Bedingungen gelten. Ungeachtet des Vorstehenden ersetzt oder ändert nichts in diesem Dokument die Bestimmungen einer separaten Lizenzvereinbarung, die Sie möglicherweise mit dem Lizenzgeber bezüglich solcher Beiträge geschlossen haben.
6. Markenzeichen. Diese Lizenz gewährt keine Erlaubnis zur Nutzung der Handelsnamen, Marken, Dienstleistungsmarken oder Produktnamen des Lizenzgebers, es sei denn, dies ist für eine angemessene und übliche Verwendung zur Angabe der Herkunft des Werks und zur Wiedergabe des Inhalts der Datei „NOTICE“ erforderlich.
7. Gewährleistungsausschluss. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben oder schriftlich vereinbart, stellt der Lizenzgeber das Werk (und jeder Mitwirkende seine Beiträge) „wie besehen“ zur Verfügung, OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG ODER BEDINGUNG, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen oder Bedingungen hinsichtlich des EIGENTUMSRECHTS, NICHTVERLETZUNG, MARKTGÄNGIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Sie sind allein dafür verantwortlich, die Angemessenheit der Nutzung oder Weitergabe des Werks zu beurteilen, und übernehmen alle Risiken, die mit der Ausübung der Ihnen nach dieser Lizenz zustehenden Rechte verbunden sind.
8. Haftungsbeschränkung. In keinem Fall und unter keiner Rechtsgrundlage – sei es aus deliktischem Recht (einschließlich Fahrlässigkeit), aus Vertrag oder anderweitig – haftet ein Mitwirkender Ihnen gegenüber für Schäden, einschließlich direkter, indirekter, besonderer, Folgeschäden jeglicher Art haftet, die sich aus dieser Lizenz oder aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Werks ergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aufgrund von Verlust von Goodwill, Arbeitsausfall, Computerausfall oder -fehlfunktion oder jegliche anderen wirtschaftlichen Schäden oder Verluste), selbst wenn dieser Mitwirkende auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
9. Übernahme von Gewährleistung oder zusätzlicher Haftung. Bei der Weitergabe des Werks oder von davon abgeleiteten Werken steht es Ihnen frei, im Einklang mit dieser Lizenz die Übernahme von Support-, Gewährleistungs-, Freistellungs- oder sonstigen Haftungsverpflichtungen und/oder Rechten anzubieten und hierfür eine Gebühr zu erheben. Bei der Übernahme solcher Verpflichtungen dürfen Sie jedoch nur in Ihrem eigenen Namen und auf Ihre alleinige Verantwortung handeln, nicht im Namen eines anderen Mitwirkenden, und nur, wenn Sie sich verpflichten, jeden Mitwirkenden von jeglicher Haftung freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die diesem Mitwirkenden aufgrund Ihrer Übernahme einer solchen Gewährleistung oder zusätzlichen Haftung entsteht oder gegen ihn geltend gemacht wird.
ENDE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN